Dauerschaden

Ein Dauerschaden ist ein Gesundheitsschaden, der dauerhaft verbleibt und für welchen daher ein höheres Schmerzensgeld gezahlt werden muss, als für Verletzungen, die ausheilen. Je gravierender der Schaden, desto höher wird in der Regel das Schmerzensgeld sein. Typischerweise fallen unter den Dauerschaden

  • chronische Erkrankungen,
  • Behinderungen, 
  • Dauerschmerzen,
  • Bewegungseinschränkungen,
  • Querschnittslähmungen,
  • kognitive Einschränkungen,
  • Konzentrationsschwierigkeiten oder
  • dauerhaft verbleibende negative Zustände, wie z. B. Wachkoma

Im privaten Unfallversicherungsrecht erfolgt die Bestimmung eines Dauerschadens und der daraus resultierende Invaliditätsgrad nach einem abstrakt-generellen Maßstab bei völligem oder teilweisem Verlust der Funktion einzelner Glieder oder Teilbereiche, während der Rechtsprechung mithin der Sitz der unfallbedingten Schädigung maßgeblich ist.

Gem. § 180 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist eine Beeinträchtigung dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre andauern wird und eine Besserung/ Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann. Nach § 180 S. 1 VVG ist der Versicherunsgeber dann verpflichtet, für den Fall der Invalidität die versprochenen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist.