Die Berufsgenossenschaften (BG) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei gibt es einerseits die gewerbliche, andererseits die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Sie haften in der Regel bei Gesundheitsschäden, die im Umfeld der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg entstanden sind, insofern eine Versicherungspflicht besteht oder eine freiwillige Versicherung vorliegt. Angestellte sind pflichtversichert, Selbstständige können freiwillig eine Versicherung abschließen.
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften umfassen die Prävention, die Rehabilitation und die Entschädigung. Zur Prävention gehören Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die richtige Ausbildung. Als Haftungsgrund ist ein Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit oder ein Wegeunfall anzunehmen. Dann haftet die Berufsgenossenschaft für die Folgen eines Schadenseintritts bei einer Person. Es können
- Verletztengeld,
- Heilbehandlungskosten,
- Betreuungskosten,
- Kosten der Wiedereingliederung,
- Kosten der Pflege ebenso wie
- Kosten für Sachschäden
erstattet werden, die durch den Versicherungsfall entstanden sind. Schmerzensgeld wird durch die Berufsgenossenschaft nicht gezahlt. Berufsgenossenschaften sind nicht gewinnorientiert. Wesentliche Entscheidungen werden durch paritätisch Arbeitgeber- und Versicherungsvertreter besetzte Gremien, den entsprechenden Vorstand und der Vertreterversammlung getroffen.