Gutachten und Gutachterkommission

Unter einem Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage zu verstehen, welches zumindest in der Medizin oder Psychologie ein wissenschaftliches Produkt in Form eines Berichtes unter Anwendung entsprechender Verfahren darstellt. Dem Auftraggeber eines Gutachtens dient es als Entscheidungshilfe und enthält so beispielsweise Darstellungen über Erfahrungssätze oder Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands. Gutachten werden in verschiedensten Kontexten erstellt, wobei sie teils form- oder inhaltsgebunden sind.

Ein Gutachten muss vollständig sowie nachvollziehbar und verständlich formuliert sein. Sodann ist das Gutachten als verbindliche mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen zu verstehen, dessen allgemeine Vertrauenswürdigkeit in Deutschland durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, ebenso wie die Zertifizierung oder Bestellung durch Gericht erreicht wird. Es werden grundlegend verschiedene Gutachten unterschieden:

  • Rechtsgutachten: Eine Feststellung des geltenden und anzuwendenden Rechts in Hinblick auf einen vorgegebenen Sachverhalt oder eine gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder –folgen eines Sachverhaltes. Zumindest in der Rechtslehre spielt hierbei der Gutachtenstil eine entscheidende Rolle, weil dieser Formalismus eine Fehlererkennung erleichtert.
  • Sachgutachten oder Hilfsgutachten: Ein Gutachten zu einzelnen Sachfragen, häufig auch in der Rechtslehre verwendet.
  • Gerichtsgutachten: Die Expertise eines Gerichtssachverständigen.
  • Privatgutachten oder Parteigutachten: Eine sachverständigen Ausarbeitung, vorgelegt durch eine der Prozessparteien. Hierbei handelt es sich grundsätzlich, prozessrechtlich, um einen Parteivortrag.
  • Behördengutachten: Erklärungen, die ein Zeugnis oder Gutachten öffentlicher Behörden enthalten. Mit Blick auf den Aufbau und Inhalt des Behördengutachtens gibt es keine Vorgaben. Formal eingebracht wird das Gutachten beziehungsweise die Erkenntnisse des Gutachtens in die Hauptverhandlung nach § 256 StPO. Beispielsweise aus Gründen der Verfahrenserleichterung kann abweichend zu § 250 StPO auf das mündliche Vortragen eines Gutachters verzichtet werden, in welchem es sich ohnehin nur um das Verlesen des Behördengutachtens handeln würde.
  • Gefälligkeitsgutachten: Eine Begutachtung, die zwar fehlerhaft ist, aber den Interessen und Ansichten des Auftraggebers entspricht.
  • MPU-Gutachten: Das Gutachten über die Fahreignung erfolgt auf behördliche Veranlassung im privaten Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers.

Abzugrenzen vom Gutachten ist die gutachterliche Stellungnahme: Diese konzentriert sich auf die Kernpunkte der Beurteilung, muss Befund und Zustandekommen der Ergebnisse nicht genau dokumentieren und kann sich auf bereits vorliegende Untersuchungen beziehen, ohne eine detaillierte Prüfung durchführen zu müssen.

Gutachterkommissionen sind weisungsunabhängige Gremien, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv klären, ob eine gesundheitliche Komplikation auf der haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Das Verfahren vor der Gutachterkommission, welche die außergerichtliche Einigung verfolgt, ist durch ein Statut geregelt. Dabei sind die Entscheidungen der Kommission nur Feststellungen oder Empfehlungen. Ist ein Arzt oder Patient mit der Entscheidung des Gremiums nicht zufrieden, kann dieser weiterhin den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren vor den Gutachterkommissionen ist für die Beteiligten kostenfrei. Die Gremien sind mit Ärzten sowie Volljuristen besetzt, um den bestmöglichen Sachverstand und die Objektivität gewährleisten zu können. In der Regel ist bei einem solchen Verfahren mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von circa zehn bis zwölf Monaten zu rechnen, wobei sich diese Dauer teils aus den Schwierigkeiten des zu beurteilenden Sachverhaltes, teils aus langer Wartezeiten auf ärztliche Stellungnahmen, Bericht und Sachverständigengutachten ergibt.